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Säge- und Holzindustrie fordert grundlegende Kurskorrektur beim Heizen mit Holz im GModG

Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Berlin, 12. Mai 2026 – Im Rahmen der gestrigen Verbändeanhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz hat der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) grundlegende Änderungen am Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eingefordert. Der Verband sieht in den geplanten Regelungen einen unverhältnismäßigen Eingriff in Rohstoffmärkte mit erheblichen Risiken für die heimische Holzindustrie, den Holzbau und die Wärmewende.

Besonders kritisch bewertet der DeSH die geplante gesetzliche Verankerung eines Kaskadenprinzips bei der energetischen Nutzung von Holz. Aus Sicht des DeSH würde dies einem faktischen Ausschluss von Holz für die energetische Nutzung gleichkommen – mit gravierenden Folgen für die heimische Pelletproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche.

„Die energetische Nutzung von Holz ist kein Gegensatz zur stofflichen Nutzung, sondern fester Bestandteil funktionierender Wertschöpfungsketten. Wer hier ordnungsrechtlich eingreift, gefährdet Investitionen, regionale Kreisläufe und letztlich auch den Holzbau“, erklärt DeSH-Präsident Dr. Stephan Lang. Nachdem die Nachfrage zur stofflichen Verwendung von Nebenprodukten in den letzten Jahren stark rückläufig war, haben viele Unternehmen der Säge- und Holzindustrie in eigene Anlagen zur Herstellung von Holzpellets investiert. Diese sind fest in die Produktionsprozesse der Holzverarbeitung integriert, um das Material weiterzuverarbeiten, das die Kapazitäten der stofflichen Verwertung übersteigt.

Deutschland ist mit rund vier Millionen Tonnen Holzpellets jährlich Europas größter Produzent und deckt mit einer heimischen Produktion von 3,7 Millionen Tonnen nahezu den gesamten Inlandsbedarf. „Die geplante Regelung würde die heimische Herstellung und Verarbeitung von Holzpellets stark einschränken, zusätzliche Importe erzwingen und damit nicht nur erhebliche Marktverwerfungen provozieren, sondern auch die Versorgungssicherheit gefährden – im klaren Widerspruch zu den Zielen der RED III“, so Lang.

GModG widerspricht den Zielen des Bürokratieabbaus

Der DeSH warnt zudem vor zusätzlichen Bürokratiepflichten durch den geplanten Verweis auf die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Die vorgesehenen Nachweise seien nach den jüngsten Änderungen auf EU-Ebene weder erforderlich noch praktikabel. Diese Vorgaben würden im Widerspruch mit den angekündigten Zielen des Bürokratieabbaus stehen.

„Holzwärme leistet mit mehr als zwei Dritteln bereits den wichtigsten Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung. Statt bewährte Lösungen zu schwächen, braucht es verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen“, unterstreicht der DeSH-Präsident. Der Verband fordert daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend Anpassungen, damit das Heizen mit Holz auch künftig uneingeschränkt möglich bleibt. “ 

Die Stellungnahme des DeSH können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen und nachlesen.

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