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Länder senden Signal an Bund und EU

Agrarministerkonferenz zur EU-Entwaldungsverordnung 

Mit ihrem Beschluss hat die Agrarministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU für eine vereinfachte Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) einzusetzen. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) begrüßt die Initiative ausdrücklich und betont die weiterhin bestehende Notwendigkeit für eine umfassende Überarbeitung. Die derzeitigen Anforderungen stellen die Unternehmen der Wald- und Holzwirtschaft vor massive bürokratische Herausforderungen. Angesichts der weltpolitischen Entwicklungen sollte die EU eine praktikable und aufwandsreduzierte Umsetzung der Verordnung gewährleisten.

„Die EUDR verfolgt das Ziel, die Entwaldung entlang globaler Lieferketten zu verhindern. Doch auch nach Monaten der Beratungen stellt sich weiterhin die Frage, ob die Verordnung das richtige Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist oder die Regelungen angesichts internationaler Krisen und der wirtschaftlichen Herausforderungen der EU nicht eher Verwerfungen für die europäischen Unternehmen provozieren. „In ihrer derzeitigen Form stellt die EUDR eine unverhältnismäßige Belastung für die deutschen und europäischen Unternehmen dar. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Agrarminister der Länder die großen Bedenken der Wirtschaft erkannt und aufgegriffen haben. Nun liegen unsere Erwartungen beim Bund, sich für eine Kehrtwende bei der EU-Kommission einzusetzen“, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus

Verbandsumfrage verdeutlich Handlungsbedarf

„Mit der EUDR in ihrer jetzigen Form wird die Wald- und Holzwirtschaft mit einer Flut an Dokumentations- und Prüfpflichten belegt, die die wirtschaftliche Entwicklung vor allem für kleine und mittlere Betriebe deutlich verschlechtert“, warnt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. Dass die Sorgen mit der Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung um ein Jahr nicht vom Tisch sind, verdeutlicht auch eine aktuelle Umfrage des DeSH unter seinen Mitgliedsunternehmen. Drei Viertel sehen sich nach wie vor nicht in der Lage, die EUDR bis zum Stichtag am 1. Januar 2026 umzusetzen. „Bis heute bleibt die EU-Kommission viele Antworten schuldig, wenn es um offene Fragen und die konkrete Umsetzung in der Praxis geht“, kritisiert Möbus. Vor diesem Hintergrund unterstreicht der DeSH noch einmal den Appell für eine grundsätzliche Überprüfung der EUDR.

EUDR läuft an ihrem Ziel vorbei

Auch mit Blick auf die aktuellen Handels- und Zollstreitigkeiten bleibt die Wirksamkeit der Verordnung fraglich: „Während auf der einen Seite die europäische Wald- und Holzwirtschaft unter Generalverdacht gestellt wird, werden im Rahmen internationaler Freihandelsabkommen bereits Erleichterungen für einzelne Staaten diskutiert“ gibt Möbus zu bedenken. „Um die europäische Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollte es jedoch Ziel sein, die Vorgaben der EUDR für die Länder mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko deutlich zu entschärfen. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung auch hier einen Politikwechsel einläuten wird.“

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DeSH-Umfrage im März 2025: 73 Prozent der Unternehmen, sehen sich nicht in der Lage, die EUDR bis zum 01.01.2026 in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Die Pressemitteilung können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen und nachlesen.