© DeSH

EUDR – Verschiebung für alle alternativlos

EU-Agrarrat zur EUDR-Überarbeitung

Nachdem sich auf der gestrigen Sitzung des EU-Agrarrates in Luxemburg eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten – darunter Tschechien, Polen, Estland, Bulgarien, Österreich und Kroatien – für eine einjährige Verschiebung der EUDR für alle Unternehmen ausgesprochen hat, erneuert der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) gemeinsam mit 40 Verbänden der deutschen Holzwirtschaft die Forderung nach einer umfassenden „Notbremse“. Ohne eine Verschiebung für alle drohen ab dem 30. Dezember 2025 gravierende wirtschaftliche und organisatorische Verwerfungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Holz.

„Der aktuelle Kommissionsvorschlag entpuppt sich leider als Worst Case für die Holzwirtschaft, denn statt der geplanten Vereinfachungen sind die Vorschläge in der Praxis mit Mehraufwand verbunden, schaffen erhebliche Verzerrungen für Unternehmen und sind knapp zehn Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Regelungen nicht mehr umsetzbar. Zwar unterstützen wir das Ziel der Entwaldungsfreiheit, aber die Kommission gefährdet mit ihren überstürzten Änderungen die gesamte Holzindustrie in Europa. Ohne eine einjährige Verschiebung für alle Unternehmen steuern wir auf ein bürokratisches und wirtschaftliches Chaos zu“, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.

Statt Entlastung zusätzliche Bürokratie

Besonders problematisch ist das Zusammenwirken des unterschiedlichen Geltungsbeginns für Waldbesitzer mit der neu vorgesehenen Weitergabepflicht sämtlicher Referenz- und Identifikationsnummern entlang der Lieferkette. „Was als Vereinfachung angekündigt wurde, entpuppt sich in der Praxis als massiver zusätzlicher Aufwand. Künftig müssten Unternehmen teils mehrere tausend Nummern pro Lieferung an ihre Kunden weitergeben – ein bürokratisches Ungetüm ohne ökologischen Mehrwert“, betont Möbus.

Verschiebung für alle einzig sinnvolle Lösung

Die geplante Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns ausschließlich für Kleinst- und Kleinunternehmen im Forstbereich birgt zudem die Gefahr erheblicher Verwerfungen in der Lieferkette. Denn große Waldbesitzer und die gesamte nachgelagerte Industrie wären weiterhin verpflichtet, die EUDR-Vorgaben mit der Weitergabe von Referenznummern ab dem 30. Dezember 2025 einzuhalten. Dies würde zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleiner Waldbesitzer führen und die Versorgung der europäischen Holzindustrie mit heimischem Rohstoff weiter deutlich verschärfen. „Wir brauchen jetzt eine klare Entscheidung. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich gestern im Agrarrat eindeutig positioniert – Deutschland muss sich dieser Linie anschließen und sich in Brüssel für eine Verschiebung bis 2027 für alle Unternehmen starkmachen. Nur so lässt sich Rechtssicherheit schaffen und die gemeinsame Zielsetzung – der wirksame Schutz der Wälder – verantwortungsvoll umsetzen“, fordert Möbus abschließend.

Das gemeinsame Verbändeschreiben finden Sie hier.

Die Pressemitteilung können Sie als PDF-Dokument hier herunterladen und nachlesen.