EU-Kommission muss großen Wurf nachlegen
Delegierter Rechtsakt zur EUDR
Der gestern von der EU-Kommission veröffentlichte Entwurf eines delegierten Rechtsaktes sowie neuer Leitfäden zur Umsetzung der EUDR werden von dem Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) grundsätzlich als Weg in die richtige Richtung bewertet. Der geplante Abbau überbordender Bürokratie zeigt, dass die erheblichen Bedenken aus der Praxis langsam in Brüssel ankommen. Angesichts der weltpolitischen Entwicklungen sieht der DeSH jedoch weiterhin zeitlichen und inhaltlichen Überarbeitungsbedarf der EUDR.
„Seit Monaten setzen wir uns auf europäischer und nationaler Ebene für eine Überarbeitung sowie praxistaugliche Ausgestaltung der EUDR ein. Die gestern veröffentlichten Vereinfachungen im delegierten Rechtsakt und in den Leitfäden zeigen, dass die großen Bedenken aus der Praxis nun langsam in Brüssel ankommen. Dies ist ein erster, richtiger Schritt, dem eine umfassende Überarbeitung und zeitliche Verschiebung der EUDR folgen muss. Denn gerade in Zeiten von Handelskonflikten sind zusätzliche Hürden und Hemmnisse, wie durch die Vorgaben der EUDR, dringend zu vermeiden“, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.
Vorgaben dürfen nicht an Realität vorbeigehen
Ziel der Vereinfachungen ist eine größtmögliche Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen – durch Einführung von jährlichen Sorgfaltserklärungen statt kleinteiliger Dokumentation von Produktchargen oder der Stärkung von Bevollmächtigten für kleine und mittlere Lieferanten. „Die Vorgaben der EUDR dürfen nicht an der Realität der Betriebe vorbeigehen. Der Abbau des Verwaltungsaufwands wird daher wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz und Umsetzung in der Praxis sein. Es bleibt weiterhin das Ziel, die Vorgaben in Niedrig-Risiko Ländern stetig zu reduzieren“, fordert Möbus.
Zeitliche Verschiebung im nächsten Omnibus-Paket nötig
Nachdem im Rahmen des Omnibus-Paketes aus dem Februar 2025 die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) bis 2028 verschoben wurden, sollen die Vorgaben der EUDR ab dem Jahr 2026 gelten. „Wir begrüßen sehr, dass Brüssel dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld vieler Unternehmen durch eine Verschiebung der Vorgaben zur Lieferkettendokumentation Rechnung trägt. Umso verwunderlicher ist, dass die Regelungen der EUDR unverändert in Kraft treten sollen. Um die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher europäischer Unternehmen nicht zu gefährden, appellieren wir daher ebenfalls für eine zeitliche Verschiebung im Rahmen des nächsten Omnibus Paktes“, betont Möbus abschließend.
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