Nationaler Vorstoß sorgt für Verunsicherung
Entwurf eines Durchführungsgesetzes zur EU-Entwaldungsverordnung EUDR
Mit der heute endenden Frist der Länder- und Verbändeanhörung für ein nationales Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sorgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erneut für Verunsicherung unter den betroffenen Branchen und Unternehmen. Angesichts der ausstehenden Entscheidung des Europaparlaments zur Verschiebung der EUDR übt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) Kritik am zeitlichen Vorgehen und mahnt inhaltliche Anpassungen an der Verordnung als auch am Durchführungsgesetz an.
„Das zeitliche Vorgehen könnte kaum unpassender sein. Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Durchführungsgesetz zur EUDR setzt das BMEL alle Beteiligten ohne Notwendigkeit unter Druck und schafft erneut Verunsicherung“, kritisiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. Anfang Oktober hatte die EU-Kommission den Weg für eine Verschiebung der EUDR frei gemacht. Die notwendige Zustimmung des Parlaments steht Mitte November an. Dennoch hat das BMEL bereits am 24. Oktober eine Länder- und Verbändeanhörung für ein nationales Durchführungsgesetz gestartet, welches jedoch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. „Der laufende Abstimmungsprozess auf EU-Ebene wird einfach ignoriert. Während die Entscheidung des Europaparlaments für einen späteren Start der Verordnung noch aussteht, sorgt dieser nationale Vorstoß für erneute Verunsicherung unter den betroffenen Branchen und Unternehmen.“
Inhaltlicher Nachbesserungsbedarf
„Auch mit der angekündigten Verschiebung der EUDR bleiben noch viele Fragen für die Umsetzung in der Praxis offen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass mit inhaltlichen Klärungen aus Brüssel in den nächsten Wochen auch Änderungen am Durchführungsgesetz notwendig werden“, gibt Möbus zu bedenken. „Es ist daher unverständlich, warum mit dieser übereilten Anhörung der zweite Schritt vor dem ersten gegangen wird.“ Denn bereits an diesem ersten Entwurf sieht Möbus inhaltlichen Änderungsbedarf: „Das nationale Gesetz geht an einigen Stellen über die Vorgaben der EUDR hinaus. Mit Verordnungsermächtigungen birgt es zusätzliche Einfallstore für Unterschiede bei Umsetzung und Erfüllungsaufwand in den einzelnen Ländern. Das widerspricht einem level-playing field und gilt es dringend zu vermeiden“.
Vereinfachte Nachweisverfahren für Entbürokratisierung
Ein Appell richtet sich aber auch an Brüssel: „Die Verschiebung ist der erste wichtige Schritt. Nun erwarten wir aber auch, dass die vorgebrachten Hindernisse in der Praxis und Vorschläge zur Erleichterung gehört werden. Dem Versprechen der Entbürokratisierung müssen Taten folgen. Mit Blick auf die EUDR liegen zahlreiche konstruktive Vorschläge auf dem Tisch“, betont Möbus.
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