EU versäumt Gelegenheit zum Bürokratieabbau
EUDR-Verschiebung ohne inhaltliche Änderungen
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wird um ein Jahr verschoben. Darauf haben sich die EU-Institutionen im Trilog geeinigt. Nach langem Hin und Her begrüßt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) den zeitlichen Aufschub, kritisiert jedoch den fehlenden Mut zu notwendigen inhaltlichen Anpassungen. Der Verband appelliert an die Kommission, die Selbstverpflichtung zu einer schlanken Ausgestaltung der Berichtspflichten ernst zu nehmen, um negative Folgen für die heimische Wertschöpfungskette Wald und Holz zu begrenzen. Eine zügige Revision der EUDR ist jedoch unvermeidlich.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit einer Einigung zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament einer Verschiebung der EUDR nichts mehr im Weg steht. Nach langem Hin und Her haben die Unternehmen nun Klarheit und können sich auf das Inkrafttreten Ende 2025 einstellen“, kommentiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus das Ergebnis der gestrigen Trilog-Verhandlungen. „Dass sich die Institutionen in diesem Zuge nicht auf inhaltliche Anpassungen verständigen konnten, zeigt, dass der Bürokratieabbau in Brüssel keine Priorität hat. Die EU war offenbar nicht bereit, ihre Fehler beim Erstellen der Verordnung zu korrigieren. Vielmehr verdeutlicht die Ablehnung der Änderungsanträge, dass die Folgen für die europäische Industrie immer noch unterschätzt werden.“
Schnell Voraussetzungen für geordnete Umsetzung schaffen
Bereits Anfang Oktober hatte die EU-Kommission den Weg für eine Verschiebung der EUDR frei gemacht. Im weiteren Verfahren erreichte die EVP-Fraktion im Parlament eine Mehrheit für grundlegende Änderungen. In den anschließenden Verhandlungen fanden diese jedoch keine Zustimmung. Stattdessen verspricht die Kommission mit einer politischen Erklärung ohne gesetzlich bindende Wirkung nun eine Vereinfachung der Verordnung. „Wir appellieren an die Kommission, ihrer selbstverpflichtenden Erklärung nachzukommen und zeitnah die Voraussetzungen für eine geordnete Umsetzung der EUDR zu schaffen. Neben der Einstufung von Erzeugerländern in Risikokategorien und der Bereitstellung des IT-System gehört dazu auch eine Verschlankung der Berichtspflichten für Unternehmen aus Ländern mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko.“
Inhaltliche Anpassungen bleiben notwendig
Unterdessen sieht Möbus die Notwendigkeit für eine schnelle Revision der Verordnung: „Das grundlegende Problem der EUDR bleibt ungelöst. Ohne differenzierte Risikobetrachtung mit einer entsprechenden Anpassung der Berichterstattung läuft die Verordnung ihrer eigentlichen Zielsetzung entgegen. Die umfangreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten sollten in Abhängigkeit des tatsächlichen Entwaldungsrisikos angepasst werden, um nachteilige Effekte auf die heimische Forst- und Holzwirtschaft zu begrenzen. Hier besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf, der spätestens im Rahmen einer baldigen Überarbeitung der Verordnung umsetzt werden muss.“
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