EU-Kommission muss Taten folgen lassen
EUDR-Verschiebung beschlossen
Nach dem Europäischen Parlament hat gestern auch der EU-Rat der einjährigen Fristverlängerung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zugestimmt. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) begrüßt den Aufschub ausdrücklich, erinnert die EU-Kommission aber gleichzeitig an ihr Versprechen, überbordende Bürokratie abzubauen. Der Verband mahnt notwendige Überarbeitungen der Verordnung an und appelliert an eine praktikable Umsetzung, die der Realität der betroffenen Branchen und Unternehmen Rechnung trägt.
„Die nun beschlossene Verschiebung der EUDR lässt viele Branchen und Unternehmen kurz vor Jahresende aufatmen. Denn damit wird Ihnen im ersten Schritt der dringend benötigte zeitliche Spielraum zur Umsetzung in der Praxis gewährt. Der grundsätzliche Handlungsbedarf bleibt allerdings weiter bestehen“, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. „Die bloße Verschiebung schafft Planungssicherheit, löst aber die handwerklichen Mängel der Verordnung nicht. Vielmehr muss die EU-Kommission nun Wort halten und neben den technischen Voraussetzungen für einen deutlichen Abbau der Nachweis- und Dokumentationspflichten sorgen. Nur durch die Umsetzung der versprochenen inhaltlichen Vereinfachungen können Rechtssicherheit, Bürokratieabbau und eine praxistaugliche Umsetzung gewährleistet werden.“
Differenzierte Risikobewertung und vereinfachte Berichtspflichten
Mit dem gestrigen Beschluss haben sich die EU-Institutionen lediglich auf eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwölf Monate einigen können. Nachdem inhaltliche Änderungsanträge eine Mehrheit im Trilog verfehlt hatten, wurden den betroffenen Branchen und Unternehmen in einer rechtlich nicht bindenden politischen Erklärung inhaltliche Vereinfachungen versprochen. Aus Sicht des DeSH müssen diesen Worten nun Taten folgen: „Mit Blick auf die überzogenen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für viele europäische Länder, gilt es, das Länder-Benchmarking am tatsächlichen Entwaldungsrisiko auszurichten. Hier braucht es Anpassungen, die der Praxis gerecht werden und gleichzeitig die Akzeptanz der Verordnung in Wirtschaft und Gesellschaft stärken“, so Möbus.
Revision der EUDR bleibt unvermeidlich
„Die Verschiebung ist der richtige Schritt, darf aber nicht als endgültige Lösung verstanden werden“, betont Möbus auch in Richtung einer neuen Regierung. „Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Forst- und Holzwirtschaft nicht nachhaltig zu gefährden, sind Anpassungen weiterhin unvermeidlich. Hier sehen wir auch die nationalen Vertreter in der Pflicht. Nur durch pragmatische und differenzierte Vorgaben kann die EUDR wirksam zur Bekämpfung der Entwaldung beitragen, ohne die heimische Wertschöpfungskette unnötig zu belasten.“
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