Positivem Rechtsrahmen für Holzenergie muss Förderung folgen

Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes

Heute wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag verabschiedet. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt ausdrücklich, dass es nach langen und intensiven Beratungen gelungen ist, die anfänglichen Diskriminierungen für die Holzenergie wieder aufzuheben. Die Entscheidung kann nun ein wichtiges Signal für die Verbraucher und ein zentraler Schritt in Richtung der Klimaziele sein. Jetzt kommt es allerdings darauf an, den rechtlichen Rahmen durch entsprechende Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu hinterlegen.

„Nachdem lange Unklarheit über die Zukunft der Holzenergie herrschte, freuen wir uns sehr, dass mit der Verabschiedung des GEG nun auch wieder eine Perspektive für die nachhaltige Holzwärme aufgezeigt wird“, kommentiert DeSH- Geschäftsführerin Julia Möbus. „Nach Monaten zähen Ringens einer gemeinsamen Verbändeallianz pro Holzenergie ist es gelungen, den faktischen Ausschluss von Holz und Holzpellets abzuwenden, so dass der heute verabschiedete Entwurf weder Verbote noch diskriminierende Regelungen für die Holzenergie enthält“, führt Möbus aus. „Das ist ein zentraler Schritt, um den Anteil der erneuerbaren Wärme bis 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen.“

Nach langen Diskussionen – Verunsicherung am Heizungsmarkt

Der DeSH hat die geplanten Regelungen für die Holzenergie im GEG seit Beginn der Beratungen stark kritisiert: Biomasse war für die Erreichung des 65-Prozent- Ziels im Neubau nicht anrechenbar, im Bestand sorgten strenge Vorgaben und Kombinationspflichten für eine unverhältnismäßige Diskriminierung des bedeutendsten erneuerbaren Energieträgers. „Aktuell werden rund zwei Drittel der erneuerbaren Wärme durch Holz bereitgestellt. Insbesondere Pellets aus Rest- und Abfallstoffen der Säge- und Holzindustrie haben sich dabei als effiziente und klimafreundliche Lösung für die Gebäudewärme und insbesondere beim Austausch von Öl- und Gasheizungen bewährt“, so die Geschäftsführerin. „Jedoch haben die Diskussionen der letzten Monate für erhebliche Verunsicherung gesorgt und zu einem Einbruch am Heizungsmarkt geführt. Hier gilt es, mit der anstehenden Ausgestaltung des Förderprogramms BEG gegenzusteuern.“

Diskriminierung der Holzenergie in Förderprogramm aufheben

Erste Entwürfe sehen allerdings eine deutliche Absenkung der förderfähigen Kosten, eine Einschränkung der Förderberechtigten sowie die Fortschreibung der diskriminierenden Vorgaben für Holzheizungen vor. „Leider drohen die Fehler aus der Vergangenheit wiederholt zu werden. Die Holzenergie ist nun als vollwertige Erfüllungsoption für das Ziel von 65 % erneuerbarer Wärme im GEG anerkannt und sollte daher auch in der BEG im Sinne der Technologieoffenheit mit allen anderen Wärmeerzeugern gleichgestellt und gefördert werden. Kombinationspflichten als Fördervoraussetzung würden die dringend notwendigen Anreizeffekte ins Gegenteil verkehren. Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn auf der einen Seite Rechtssicherheit herrscht und auf der anderen Seite attraktive Förderbedingen geschaffen werden. Hier ist die Politik gefragt, schnell überzeugende Lösungen zu finden“, betont Möbus abschließend.

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