Falsches Signal zur falschen Zeit

Verabschiedung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Falsches Signal zur falschen Zeit  

Mit der heute stattfindenden abschließenden Beratung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Bundestag sind Holzbrennstoffe künftig nicht mehr grundsätzlich von der CO2-Bepreisung ausgenommen. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) kritisiert, dass in den parlamentarischen Beratungen nur minimale Verbesserungen, aber keine Grundsatzkorrektur der fragwürdigen Regelungen erfolgte, die der klimafreundlichen Energieerzeugung aus Holz entgegenstehen. Die negativen Folgen dieses nationalen Sonderwegs sind in Anbetracht der Energiekrise ein fatales Signal.

„Wir bedauern sehr, dass angesichts des notwendigen Ausbaus der erneuerbaren Energien Holzbrennstoffe, die in Altholzanlagen eingesetzt werden, künftig nicht mehr grundsätzlich von der CO2-Bepreisung ausgenommen sind, sondern durch aufwändige Nachweisverfahren und steigende Kosten ausgebremst werden“, kommentiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus die abschließende Beratung des BEHG im Bundestag. „Eine solche Erschwernis für die nachhaltige Energieerzeugung aus Holz ist nicht nur in Anbetracht der aktuellen Situation der falsche Weg. Der deutsche Alleingang bei der Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel trifft insbesondere die kleinen Biomasseanlagen und droht die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen der Holzindustrie deutlich einzuschränken.“

Fristverlängerung als Teilerfolg

„Wir begrüßen zwar, dass Holzenergie unter Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien weiterhin CO2-neutral bleibt und die Übergangsfrist für eine Zertifizierung um ein Jahr nach hinten auf Anfang 2024 verschoben wurde. Doch gerade durch die Ausweitung der Nachweispflicht auch auf viele kleine und mittlere Biomasseheizkraftwerke bleibt das Zieldatum angesichts eingeschränkter Kapazitäten bei den Auditoren und Zertifizierern zu früh“, erklärt Möbus. „Anstatt die Holzbrennstoffe weiterhin vom Emissionshandel auszunehmen, hat es der Gesetzgeber verpasst, notwendige Änderungen vorzunehmen und damit weitere Hürden für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen.“

Mehrkosten werden in Kauf genommen

„Holzenergie aus Rest- und Abfallstoffen, wie Altholz, ist Teil einer ressourceneffizienten und klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft innerhalb der Holzindustrie und vielen Kommunen. Eine Besteuerung wird nicht zu einer Verringerung des Altholzaufkommens, sondern durch die aufwändigen Zertifizierungen zu Kostensteigerungen nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Kundinnen und Kunden führen. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverständlich, weshalb Deutschland die innerhalb der Europäischen Union erst ab 2026 vorgesehene CO2-Steuer für die Abfallverbrennung bereits jetzt einführt. Das ist ein falsches Signal zur falschen Zeit.“

Die Pressemitteilung können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen und nachlesen.

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Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie

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