Nach Kabinettsbeschluss noch viele offene Fragen

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Nach Kabinettsbeschluss noch viele offene Fragen

Nach mehrjährigen Beratungen auf Europäischer Ebene hat die Bundesregierung im Frühjahr einen Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II (RED II) in Deutschland vorgelegt. Nun hat die geschäftsführende Bundesregierung die Verordnung zur nationalen Umsetzung beschlossen. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) begrüßt die Rechtssicherheit durch den Kabinettsbeschluss, kritisiert aber weiterhin Unklarheiten und die kurze Umsetzungsfrist.

Es hätte für alle Beteiligte einfacher werden können: Lange hatte die Branche auf realistische Fristen für die erforderliche Nachhaltigkeitszertifizierung gepocht. Doch die Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs und langwierige Beratungen schränkten den Handlungsspielraum ein. Heute hat die nationale Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung das geschäftsführende Bundeskabinett passiert: „Mit dem Kabinettsbeschluss haben wir nun eine Rechtsgrundlage, mit der wir arbeiten können. Doch noch immer bleiben viele Fragen in der Umsetzung der Verordnung offen und die Zeit ist sehr knapp. Unsere Unternehmen fühlen sich zurecht durch die kurzen Umsetzungsfristen unter Druck gesetzt. Die Sicherung der Stromerzeugung aus Holzreststoffen ist eine drängende Aufgabe der nächsten Jahre, bei der wir uns ein verlässliches und praxistaugliches Verfahren gewünscht hätten“, sagt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.

Kurze Fristen, nicht eindeutige Vorgaben

Bereits vor Monaten hatte der DeSH gemeinsam mit dem Fachverband Holzenergie (FVH) die kurzen Fristen kritisiert. „Hinzu kommen nicht eindeutige Vorgaben und ausstehende Klärungen durch die EU, die die Umsetzung für die Holzindustrie weiter erschweren werden. Zwar sieht der Entwurf der Verordnung bei einem nachweislichen Mangel an Auditoren, welche die Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen können, die Möglichkeit einer Übergangsfrist für die Zertifizierung bis 30. Juni 2022 vor, die verwendete Biomasse muss jedoch bereits bis 31. Dezember 2021 den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Wir müssen nun als ganze Branche zusammenwirken und offen kommunizieren, um Verwerfungen zu vermeiden“, so Möbus abschließend.

Die Pressemitteilung können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen und nachlesen.

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Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) vertritt die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei steht der Verband seinen Mitgliedern, darunter mehr als 400 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Der Verband tritt in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht die Deutsche Säge- und Holzindustrie für eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.