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Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes droht Heizen mit Holz auszuschließen

Verbändeanhörung zum GModG gestartet

Berlin, 06. Mai 2026 – Die Bundesregierung hat die Verbändeanhörung zum geplanten Gebäu-demodernisierungsgesetz (GModG) gestartet. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesver-band e. V. (DeSH) begrüßt grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Entwurf die monatelange Hängepartie und die Verunsicherung vieler Verbraucher rund um das Heizen beendet werden sollen. Der Inhalt des Entwurfs ist jedoch aus Sicht der Säge- und Holzindustrie deutlich zu kritisieren, da er den Einsatz von Holz beim Heizen nahezu unmöglich macht.

„Der neue Entwurf des GModG ist weit von der vielbeschworenen Technologieoffenheit entfernt und läuft beim Heizen mit Holz eher auf ein faktisches Verbot hinaus“, erklärt DeSH-Präsident Dr. Stephan Lang. Die Branche hatte gehofft, dass die politischen Entscheidungsträger aus den kontro-versen Diskussionen rund um das Heizungsgesetz und das Heizen mit Holz die richtigen Lehren gezogen hätten. „Leider zeigt der vorliegende Entwurf das Gegenteil. Statt technologieoffene Lösungen zu ermöglichen, wird erneut versucht, das Heizen mit Holz zu erschweren und perspektivisch unmöglich zu machen“, so Lang weiter.

Dabei ist Holz seit Jahren der wichtigste erneuerbare Energieträger im Wärmesektor und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur regionalen Wertschöpfung. Umso unverständlicher ist es aus Sicht des DeSH, dass der neue Gesetzentwurf deutlich über die europäischen Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III hinausgeht.

„Die RED III sieht ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten lediglich ihre Förderinstrumente beim Einsatz von Holz so ausgestalten sollen, dass sowohl der höchste wirtschaftliche als auch ökologische Nutzen erreicht wird. Gleichzeitig sollen Marktverzerrungen vermieden und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden – insbesondere dort, wo alternative Verwendungen technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.

„Der aktuelle GModG-Entwurf verkehrt diese Regelungen jedoch genau ins Gegenteil“, kritisiert der DeSH-Präsident. „Statt einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben will der Staat nur per Gesetz regeln, wie Holz eingesetzt werden soll und verbindet dies mit zusätzlichen Nachweis- und Doku-mentationspflichten.“

„Aus Sicht des DeSH erweist die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf sowohl die Wärmewende als auch den angekündigten Bürokratieabbau und die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft einen Bärendienst. Der Verband fordert deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend Nachbesserungen, um das Heizen mit Holz weiterhin zu ermöglichen.

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