Datum: 24.03.2010
| Ort: Berlin
10 Jahre EEG
Die systematische Förderung der Erneuerbaren Energien im Stromsektor begann vor rund 20 Jahren mit dem Stromeinspeisungsgesetz (StrEG). Darin wurde erstmals das Prinzip des gesicherten Zugangs für Strom aus Erneuerbaren Energien zum Netz sowie dessen Vergütung durch die Netzbetreiber festgelegt. Mit Beschluss des Gesetzes am 5. Oktober 1990 durch den Deutschen Bundestag gab es somit einen gesetzlich fixierten Rahmen für Investitionen in Kraftwerke auf Basis
Erneuerbarer Energien. Zehn Jahre später griffen Parlamentarier über die Parteigrenzen hinweg Prinzipien des Stromeinspeisungsgesetzes auf und entwickelten es zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter, das am 1. April 2000 in Kraft trat. Damit war die entscheidende Voraussetzung für den schnellen und kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor gegeben. Durch den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren und die garantierte Mindestvergütung ist das Gesetz bis heute ein maßgeblicher Treiber für die nachhaltige Veränderung des Kraftwerksparks.