Stromerzeugung aus Holz wird Rücken gestärkt
Berlin, 17.12.2020
Verabschiedung der EEG-Novelle 2021
Stromerzeugung aus Holz wird Rücken gestärkt
Der Deutsche Bundestag hat heute die Beratungen zur Novelle des Er-neuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in 2. und 3. Lesung abgeschlossen. Mit zahlreichen Änderungen vor der Verabschiedung des EEG haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD der Stromerzeugung aus Holz den Rücken gestärkt, freut sich der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) und zieht Bilanz eines Gesetzgebungsverfahren, das die Energiewende in Deutschland weiter voranbringen soll.
„Wir freuen uns, dass auf den letzten Metern des Jahres die Große Koalition mit einer Einigung beim EEG der Holzenergie den Rücken gestärkt hat. Mit den entscheidenden Änderungen der Regierungsfraktionen konnten deutliche Verbesserungen für die Stromerzeugung aus fester Biomasse erreicht werden“, freut sich DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.
Deutliche Verbesserungen für Biomasse
Der von der Bundesregierung zunächst eingebrachte Gesetzentwurf zur Novellierung des EEGs warf große Schatten auf die Branche. „Wir haben in den vergangenen Monaten viele Gespräche zu den Potenzialen der Stromerzeugung aus Holzreststoffen geführt und sind dankbar, dass diesen nun Rechnung getragen wurde: Bei den Vergütungsreglungen wurden die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten von Holzheizkraftwerken berücksichtigt, in dem künftig statt der geplanten 65 % nun 75 % des erzeugten Stroms vergütet werden. Zudem wurden Übergangsregelungen für Altholzkraftwerke geschaffen, die deren wichtige Funktion bei der Verwertung von Holzreststoffen und der erneuerbaren Energieerzeugung sichern“, erläutert Möbus die Neuerungen. Zudem wurden Flexibilisierungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung beschlossen, die die Auswirkungen einer schwankenden Wirtschaftsentwicklung abfedern sollen.
Weitere Änderungen für die Holzindustrie
Altholz wird weiterhin in der Eigenversorgung als erneuerbare Energie umlagepriviligiert (40 %). Die Aussetzung der EEG-Vergütung gilt künftig ab vier, statt vorher sechs Stunden negativer Strompreise. Zusätzlich wurde das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf 600 MW erhöht, jedoch mit einigen einschränkenden Regelungen. Weitere Änderungen wird es auch beim Messen und Schätzen zur Abgrenzung von Strommengen geben.
Energiewende auch in Zukunft nur mit Holz
„Klimaschutz und CO2-Reduzierung als Maßgabe der Politik unterstützen wir als Branche nicht nur ausdrücklich, sondern möchten dazu als Holzindustrie auch weiterhin einen erheblichen Beitrag leisten. Doch das bedeutet auch, die Kreisläufe im Cluster zu stärken: Ohne Waldbewirtschaftung, kein Sägewerk, ohne Sägewerk keine Holzindustrie, ohne Holzindustrie keine Holzenergie und damit auch keine Energiewende. Denn Biomasse ist die einzige grundlastfähige, erneuerbare Energie, die wir produzieren“, stellt Julia Möbus erneut klar.
Die Pressemitteilung steht Ihnen hier als pdf-Dokument zur Verfügung.
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Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie
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