Kreislaufwirtschaftsgesetz stärkt Verwendung nachwachsender Rohstoffe
Berlin, 25.09.2020
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ausgeweitet
Kreislaufwirtschaftsgesetz stärkt Verwendung nachwachsender Rohstoffe
Letzte Woche wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Damit soll die Kreislaufwirtschaft in den kommenden Jahren klimafreundlich und ressourceneffizient weiterentwickelt werden. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) hat die Beratungsprozesse intensiv begleitet und begrüßt nun ausdrücklich, dass es gelungen ist, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe als wichtigen Bestandteil der Kreislaufwirtschaft in dem Gesetz zu stärken.
Abfallvermeidung, Recycling und ein effizienter Einsatz von Ressourcen sind die Ziele, die in den künftigen Jahren auf Grundlage des Gesetzes umgesetzt werden sollen. Der Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die Branche ist bereits heute ein vorbildliches Beispiel für eine CO2-neutrale Kreislaufwirtschaft. „Holz ist zu 100 Prozent wiederverwertbar: Aus einem Dachbalken wird ein neues Möbelstück, aus einer Europalette ein Bett oder ein Couchtisch, aus Sägenebenprodukten werden Spanplatten oder Pellets hergestellt, aus altem Papier entsteht neues und am Ende einer mehrfachen Nutzung kann Holz immer noch CO2-neutral energetisch zur Erzeugung von Strom und Wärme verwertet werden“, erläutert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus die Wiederverwendungsmöglichkeiten von Holz. „Es gibt in der Holzverarbeitung keine Abfälle, denn alles wird effizient genutzt. Darüber hinaus speichern Holzprodukte das während des Wachstums gebundene CO2 langfristig. Und jeder genutzte Baum schafft Platz für einen neuen und damit einen zusätzlichen Kohlenstoffspeicher.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für Einsatz nachwachsender Rohstoffe
Diese Potenziale von Holz als nachwachsender und mehrfach wiederverwendbarer Rohstoff wurden nun im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz noch einmal deutlich gestärkt. „Die Weiterentwicklung von der bisherigen Prüfpflicht zu einer Bevorzungspflicht der öffentlichen Behörden für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse ist eine zentrale Weichenstellung hin zu dem Einsatz klimaschonender Materialien und Produkten. Dass die öffentliche Hand bei ihrer Beschaffung und ihren Bauvorhaben Erzeugnissen aus nachwachsenden Rohstoffen künftig den Vorzug geben soll, freut uns natürlich besonders und unterstreicht die wichtige Rolle von Holz für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft“ , so Möbus abschließend.
Die Pressemitteilung steht Ihnen hier als pdf-Dokument zur Verfügung.
Pressekontakt:
Deutsche Säge- und Holzindustrie
Julia Möbus
Dorotheenstraße 54
10117 Berlin
Tel.: +49 30 2061 399-07
Fax: +49 30 2061 399-89
E-Mail: presse@saegeindustrie.de
Internet: www.saegeindustrie.de
Twitter: @saegeindustrie
Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) vertritt die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei steht der Verband seinen Mitgliedern, darunter mehr als 400 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Der Verband tritt in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht Die Deutsche Säge- und Holzindustrie für eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.